Förderung für Ihren barrierefreien Badumbau

Mehr Sicherheit, Komfort und Selbständigkeit durch durchdachte Badumbauten
– von Golabsfliesen in Aachen, Köln und Düsseldorf

Zuschüsse prüfen und beim Antrag Unterstützung erhalten

Ein barrierefreier Badumbau kann den Alltag deutlich sicherer und selbstständiger machen. Gleichzeitig ist eine solche Maßnahme mit Kosten verbunden.

Je nach persönlicher Situation und geplanter Ausführung können Zuschüsse über die Pflegekasse oder andere Förderprogramme infrage kommen. Golabsfliesen prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passen könnte, und unterstützt Sie bei den notwendigen Schritten.

Fördermöglichkeiten prüfen. Antrag vorbereiten. Badumbau sicher planen.

Lassen Sie mögliche Zuschüsse nicht ungenutzt

Viele Menschen wissen, dass barrierefreie Umbauten gefördert werden können. Weniger klar ist häufig, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen benötigt werden und wann der Antrag gestellt werden muss.

Genau hier unterstützt Sie Golabsfliesen.

Bereits vor Beginn der Arbeiten wird geprüft, ob Ihr geplanter Badumbau grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen kann. Sie erhalten die Informationen und Unterlagen, die sich aus dem konkreten Umbauprojekt ableiten lassen.

So können Sie den Antrag rechtzeitig vorbereiten und vermeiden, dass wichtige Angaben zum geplanten Umbau fehlen.

Fördermöglichkeiten prüfen

Wir betrachten gemeinsam die geplante Maßnahme und Ihre persönliche Ausgangssituation.

Passendes Angebot erstellen

Sie erhalten eine nachvollziehbare Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten und Kosten.

Unterlagen vorbereiten

Golabsfliesen stellt Ihnen die für das Umbauprojekt erforderlichen Angaben zur Verfügung.

Bei Rückfragen unterstützen

Auch während des Antragsprozesses bleiben wir Ihr Ansprechpartner für Fragen zum geplanten Badumbau.

Bis zu 4.180 Euro Zuschuss über die Pflegekasse

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen.

Der Zuschuss beträgt aktuell bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Er kann für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5 beantragt werden.

Voraussetzung ist, dass der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert oder zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung beiträgt.

Bei einem Badezimmer kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn eine hohe Badewanne entfernt, der Duscheinstieg erleichtert oder mehr Bewegungsfreiheit geschaffen wird.

Bis zu 4.180 Euro Zuschuss möglich

Für die Pflegegrade 1 bis 5

Für geeignete Umbauten im Badezimmer

Antrag bei der zuständigen Pflegekasse

Welche Maßnahmen im Badezimmer können gefördert werden?

Ob eine konkrete Maßnahme bezuschusst wird, entscheidet immer die zuständige Pflegekasse. Entscheidend ist, dass der Umbau die Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Nutzung des Badezimmers ermöglicht.

Zu den typischen Maßnahmen gehören:

Badewanne zur Dusche

Eine vorhandene Badewanne wird entfernt und durch eine leichter zugängliche Dusche ersetzt.

Dusche mit niedrigem Einstieg

Eine hohe Duschtasse wird abgesenkt oder durch eine barriereärmere Lösung ausgetauscht.

Bodengleiche Dusche

Der Duschbereich wird möglichst ohne Stufe gestaltet und dadurch leichter zugänglich.

Anpassung des Waschplatzes

Der Waschtisch wird so geplant, dass er besser erreichbar und komfortabler nutzbar ist.

Anpassung des WCs

Ein höheres oder besser zugängliches WC kann das Hinsetzen und Aufstehen erleichtern.

Mehr Bewegungsfreiheit

Die Raumaufteilung wird angepasst, damit das Badezimmer sicherer genutzt werden kann.

So läuft die Förderprüfung mit Golabsfliesen ab

Kostenlose Erstberatung

Wir sprechen über Ihr aktuelles Badezimmer, die vorhandenen Barrieren und Ihre Wünsche für den Umbau.

01

Besichtigung vor Ort

Golabsfliesen prüft die räumlichen Voraussetzungen und klärt, welche bauliche Lösung sinnvoll umgesetzt werden kann.

02

Fördermöglichkeit einschätzen

Gemeinsam wird betrachtet, ob eine Förderung über die Pflegekasse oder ein anderes Programm infrage kommen könnte.

03

Angebot und Unterlagen vorbereiten

Sie erhalten ein konkretes Angebot mit den geplanten Leistungen und den voraussichtlichen Kosten.

04

Antrag einreichen

Den eigentlichen Antrag stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse oder dem jeweiligen Fördergeber. Golabsfliesen unterstützt Sie bei den Angaben zum geplanten Umbau.

05

Bewilligung abwarten

Mit den Arbeiten sollte grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die erforderliche Förderzusage vorliegt.

06

Bad fachgerecht umbauen

Nach der Freigabe wird Ihr Badezimmer wie geplant sauber und fachgerecht umgebaut.

07

Wichtig: Förderung vor dem Umbau klären

Der richtige Zeitpunkt ist bei Förderanträgen besonders wichtig.

Wer den Umbau bereits beauftragt oder mit den Arbeiten begonnen hat, bevor der Antrag gestellt beziehungsweise bewilligt wurde, kann seinen Anspruch auf eine Förderung gefährden.

Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Golabsfliesen. Idealerweise findet die Förderprüfung statt, bevor Materialien bestellt oder verbindliche Arbeiten begonnen werden.

Erst prüfen und beantragen. Danach umbauen.

Förderung über die KfW

Neben der Pflegekasse kann auch die KfW Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren fördern.

Über das Programm Barrierereduzierung, Investitionszuschuss 455-B können bei Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Der maximale Zuschuss für einzelne Maßnahmen beträgt derzeit 2.500 Euro pro Wohneinheit.

Im Badezimmer können unter anderem folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

Für die KfW-Förderung gelten technische Mindestanforderungen. Zudem muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Mittel sind begrenzt und eine Förderung kann nicht garantiert werden.

Golabsfliesen unterstützt Sie dabei, die geplanten Arbeiten verständlich zu beschreiben und die technische Ausführung auf die Förderanforderungen abzustimmen.

Häufige Fragen zur Förderung eines Badumbaus

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Bei einem anerkannten Pflegegrad kann die Pflegekasse derzeit bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bewilligen.

Der Zuschuss kann grundsätzlich bei den Pflegegraden 1 bis 5 beantragt werden.

Der Antrag wird von Ihnen beziehungsweise einer bevollmächtigten Person bei der zuständigen Pflegekasse oder dem jeweiligen Fördergeber gestellt. Golabsfliesen unterstützt Sie bei der Vorbereitung und liefert die erforderlichen Informationen zum geplanten Umbau.

Nein. Über die Bewilligung und die Höhe des Zuschusses entscheidet ausschließlich der jeweilige Fördergeber. Golabsfliesen hilft Ihnen dabei, die Maßnahme nachvollziehbar zu planen und die projektbezogenen Unterlagen vorzubereiten.

Sie sollten grundsätzlich zuerst die Förderung klären und die notwendige Zusage abwarten. Ein zu früher Beginn kann dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.

Nein. Eine rein optische Modernisierung ist in der Regel nicht automatisch förderfähig. Entscheidend ist, ob die Maßnahme Barrieren reduziert, die Pflege erleichtert oder die selbstständige Nutzung verbessert.

Ja, ein solcher Umbau kann grundsätzlich als wohnumfeldverbessernde Maßnahme infrage kommen, wenn er die Nutzung des Badezimmers erleichtert und die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für den KfW-Zuschuss zur Barrierereduzierung ist grundsätzlich kein Pflegegrad erforderlich. Dafür müssen jedoch die technischen und formalen Förderbedingungen eingehalten werden.

Eine Kombination kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dabei dürfen Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Bedingungen der jeweiligen Programme müssen eingehalten werden. Dies sollte vor der Antragstellung individuell geprüft werden.